Entsorgungsberechtigung §24a

 

 

Entsorgungsberechtigung §24a

Wir haben die behördliche Berechtigung lt. § 24a Abfallwirtschaftsgesetz, folgende Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung zu transportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen:

  • Holz, Baum- und Strauchschnitt

  • Holzemballagen und Holzabfälle

  • Bau- und Abbruchholz

  • Glas

  • Bauschutt

  • Bodenaushub

  • Betonabbruch

  • Eisen- und Stahlabfälle

  • Bitumen, Asphalt

  • Baustellenabfälle

  • Sperrmüll

  • Garten- und Parkabfälle

Wir freuen uns über Ihr Interesse und helfen bei Anfragen gerne weiter! Senden Sie uns ein E-Mail oder kontaktieren Sie uns direkt via Telefon unter 01 / 282 51 97.