Entsorgungsberechtigung §24a
Entsorgungsberechtigung §24a
Wir haben die behördliche Berechtigung lt. § 24a Abfallwirtschaftsgesetz, folgende Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung zu transportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen:
-
Holz, Baum- und Strauchschnitt
-
Holzemballagen und Holzabfälle
-
Bau- und Abbruchholz
-
Glas
-
Bauschutt
-
Bodenaushub
-
Betonabbruch
-
Eisen- und Stahlabfälle
-
Bitumen, Asphalt
-
Baustellenabfälle
-
Sperrmüll
-
Garten- und Parkabfälle
Wir freuen uns über Ihr Interesse und helfen bei Anfragen gerne weiter! Senden Sie uns ein E-Mail oder kontaktieren Sie uns direkt via Telefon unter 01 / 282 51 97.